Jeden Monat verunglücken rund 40 Menschen tödlich durch Brände, die meisten davon in den eigenen 4 Wänden. Die Mehrheit stirbt an einer Rauchgasvergiftung. Zwei Drittel aller Brandopfer werden nachts im Schlaf überrascht.
Die jährlichen Folgen in Deutschland: Rund 500 Brandtote, 5.000 Brandverletzte mit Langzeitschäden und über 1 Mrd. Euro Brandschäden im Privatbereich. In mittlerweile allen Bundesländern ist daher die Installation von Rauchmeldern gesetzlich vorgeschrieben.
Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit. Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus, die ohne vorsorgende Maßnahmen wie Rauchmelder zur Katastrophe führen. Vor allem nachts werden Brände in Privathaushalten zur tödlichen Gefahr, wenn alle schlafen, denn im Schlaf riecht der Mensch nichts. Tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Rauch. Bereits 3 Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs könne tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken dann.
Da bereits das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch tödlich sein kann, ist ein Rauchmelder der beste Lebensretter in Ihrer Wohnung. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.
Weitere Informationen unter: http://www.rauchmelder-lebensretter.de/home/
Rechtliche Situation in Rheinland-Pfalz
Seit dem 12. Juli 2007 gilt in Rheinland-Pfalz in der Landesbauordnung folgender neu eingefügter § 44 Abs. 8:
„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandgeruch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind in einem Zeitraum von 5 Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes entsprechend auszustatten.“
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